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| Engpässe einfach überbrücken |
Mieten Sie je nach Verfügbarkeit Güterwagen in der Bundesrepublik Deutschland, um etwa kurzfristige Lagerengpässe zu überbrücken. Vertraglichen Abschluss und operative Abwicklung erledigt das Güterwagenmanagement im KundenServiceZentrum.
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Mit diesen Gesichtspunkten können Sie rechnen, wenn Sie - etwa zur
Überbrückung von Lagerengpässen - verfügbare Güterwagen mieten:
- Sie können Mietverträge über die Dauer von bis zu drei Monaten
abschließen (Verlängerung nach erneuter Prüfung möglich). Dadurch
können wir flexibel disponieren und zum Beispiel nur Wagen vermieten,
die gerade abkömmlich sind. Die Miete wird ab dem ersten Tag für den im
Vertrag vereinbarten Zeitraum (keine rückwirkende Vermietung) berechnet.
- Bei jeder Vermietung (ohne Frachtvor- oder nachlauf) wird eine Pauschale für das Bereitstellen der Wagen an den Güterverkehrsstellen bzw. Gleisanlagen berechnet.
- Gibt der Mieter die Güterwagen nicht zum vereinbarten Termin zurück, hat er für jeden weiteren Kalendertag ein Entgelt an DB Schenker Rail zu zahlen, dessen Höhe sich nach den Standgeldsätzen gemäß "Preise und Konditionen" in der jeweils gültigen Fassung berechnet. Dieses wird nicht erhoben, wenn der Mieter die Wagen zwar rechtzeitig zur Abholung bereitgestellt hat, jedoch die Abholung der Wagen erst nach dem vereinbarten Termin stattfindet.
- Bestellte Güterwagen kann der Mieter bei einer rechtskräftigen
Einzelvereinbarung bis zum dem Mietbeginn vorangehenden Arbeitstag um
10 Uhr unentgeltlich abbestellen. Bei einer Abbestellung nach diesem
Zeitpunkt, aber vor Mietbeginn, wird die erwähnte
Bereitstellungspauschale berechnet.
Weitere Fragen zur Güterwagenvermietung beantwortet Ihnen gerne Ihr
KundenServiceZentrum.
Letzte Aktualisierung: 17.03.2010
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